Ökodesign
Ökodesign
Die Anforderungen an die technischen Eigenschaften (Ökodesign) und an die Produktinformation von MEGAMAN Leuchtmitteln und Leuchten sind in mehreren EU-Verordnungen niedergelegt. Die zu veröffentlichenden Produktinformationen und Energielabel gem. EU-VO 244/2009 und EU-VO 1194/2012 sind bei den Produkten als Download hinterlegt.
EU-Energielabel
Der deutlichste Hinweis auf eine energiesparende Lampe ist das EU-Energielabel. In der aktuell geltenden Version des Labels sind MEGAMAN LED-Lampen in den besten Effizienzklassen A bis A++ zu finden. Eine konventionelle Glühlampe erreicht nur Klasse E.
Am 5. Dezember 2019 hat die EU-Kommission die neue Energielabel-Verordnung (EU) 2019/2015 und die neue Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 für Lichtquellen veröffentlicht. Eine Lichtquelle kann eine Standard-LED-Lampe oder eine Leuchte mit integrierten, nicht entnehmbaren LEDs sein.
Das aktuelle Energielabel für Lampen mit der Skala von A++ bis E ist bis zum 31. August 2021 obligatorisch. Ab 1. September 2021 wird das neue Energielabel für Lichtquellen mit einer Skala von A bis G gelten. Danach dürfen alte Lampen noch 18 Monate lang mit dem alten Etikett abverkauft werden.
Für Leuchten mit austauschbaren Lichtquellen (z.B. Leuchten für E27-gesockelte LED-Lampen oder Strahler mit entnehmbarem LED-Modul) gibt es gemäß den neuen Verordnungen zukünftig kein Energielabel mehr. In Vorgriff auf die kommenden Regelungen muss das Energielabel für Leuchten seit dem 25. Dezember 2019 nicht mehr verwendet und gezeigt werden. Es besteht keine Verpflichtung zur Entfernung oder Abdeckung der gedruckter Leuchten-Label auf Verpackungen.